über den Autor
Dominik Edmeier
Geschäftsführer der PELE in Augsburg
Der Winter steht vor der Tür, die Feiertage rücken näher – und mit ihnen taucht bei vielen Beschäftigten eine vertraute Frage auf: Gibt es dieses Jahr Weihnachtsgeld? Gerade in der Zeitarbeit sorgt das Thema regelmäßig für Unsicherheit. Während manche Kolleginnen und Kollegen fest mit der Sonderzahlung rechnen, bleibt anderen unklar, ob ein Anspruch überhaupt besteht. In diesem Beitrag erklären wir, was rechtlich gilt, wann Weihnachtsgeld verpflichtend ist und welche Rolle der GVP-Tarifvertrag dabei spielt. So weißt Du genau, welche Regelungen für Dich gelten und worauf Du zum Jahresende achten solltest.
Pflichten entstehen in der Regel durch:
Ohne tarifliche, betriebliche oder vertragliche Regelung besteht kein genereller Anspruch. Eine Pflichtzahlung kann jedoch durch Rechtsgrundlagen wie Treue-/Jahresüberhang, betriebliche Übung oder Gewohnheitsrecht entstehen.
Weihnachtsgeld ist kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch in Deutschland. Oberste Leitplanke sind individuelle Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und der GVP-Tarifvertrag.
Pele Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG ist natürlich dem GVP-Tarifvertrag angehörig und bezahlt somit Weihnachtsgeld.
Alle Informationen erhältst Du bei unserem Team.
In diesem Sinne möchten wir uns auch mit den Blogbeiträgen für 2025 bei Dir verabschieden und melden uns 2026 wieder bei Dir zurück.
Unser Augsburg-Pele Team ist vom 22.12.2025 - 02.01.2026 im wohlverdienten Weihnachtsurlaub. Daher bedanken wir uns jetzt schon für das gemeinsame Jahr 2025 und wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und natürlich einen guten Rutsch in 2026.
Deine Pele Personaldienstleistungen GmbH & Co. KG
Dominik Edmeier
Geschäftsführer der PELE in Augsburg
Pele Personaldienstleistungen GmbH & Co.KG
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86153 Augsburg
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Fax 0821/3131-02
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